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verein:satzung

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 (4) Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 1. April eines Jahres zu entrichten. (4) Der Jahresbeitrag ist spätestens bis zum 1. April eines Jahres zu entrichten.
  
-===== §5 =====+===== §5 Rechte und Pflichten der Mitglieder ​===== 
 + 
 +(1) Ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Jedes stimmberechtigte Mitglied hat eine Stimme, die es nur persönlich abgeben kann. 
 + 
 +(2) Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Vorschläge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. 
 + 
 +(3) Die Mitglieder erhalten für ihre Tätigkeit keine finanziellen Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Barauslagen im Sinne von § 1 und 2 können erstattet werden. 
 + 
 +(4) Die Mitglieder sind verpflichtet 
 +  * (a) die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fördern und 
 +  * (b) den Beitrag rechtzeitig zu entrichten. 
 + 
 +===== §6 Organe des Vereins ===== 
 + 
 +Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand. 
 + 
 +===== §7 Der Vorstand ===== 
 + 
 +(1) Der Vorstand besteht aus 
 +  * (a) dem 1. Vorsitzenden,​ 
 +  * (b) dem 2. Vorsitzenden,​ 
 +  * <​nowiki>​(c)</​nowiki>​ dem Schriftführer und 
 +  * (d) dem Kassenwart. 
 + 
 +(2) Die Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ehrenamtlich aus. 
 + 
 +(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von je zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten. Der Schriftführer kann den Verein außergerichtlich auch alleine vertreten. 
 + 
 +(4) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins. Ihm obliegen die Verwaltung des Vereinsvermögen und die Ausführung der Vereinsbeschlüsse. 
 + 
 +(5) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Er bleibt jedoch solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Die Wiederwahl des Vorstandes ist möglich. 
 + 
 +(6) Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen,​ die vom 1. Vorsitzenden oder vom 2. Vorsitzenden berufen und geleitet werden. Der Vorstand ist beschlussfähig,​ wenn drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. 
 + 
 +Der Vorstand fasst die Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Sitzungsleiters. 
 + 
 +(7) Beim Ausscheiden oder der dauerhaften Verhinderung eines Vorstandsmitglieds haben die übrigen Vorstandsmitglieder das Recht einen Ersatzmann bis zur nächsten Mitgliederversammlung zu bestellen. 
 + 
 +===== §8 Die Mitgliederversammlung ===== 
 + 
 +(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung ist einmal jährlich unter Einhaltung einer Ladungsfrist von drei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung durch den Vorstand schriftlich einzuberufen. Für Satzungsänderungen,​ die Abwahl von Vorstandsmitgliedern und die Auflösung des Vereins ist die Angabe in der Tagesordnung vorgeschrieben. 
 + 
 +(2) Der Vorstand kann auch jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen,​ wenn das Interesse des Vereins dies erfordert oder mindestens 20 Prozent der Mitglieder dies schriftlich gegenüber dem Vorstand verlangen. 
 + 
 +(3) Über die Tagesordnung der Mitgliederversammlung entscheidet der Vorstand. 
 + 
 +===== §9 Aufgaben der Mitgliederversamlung ===== 
 + 
 +Die Mitgliederversammlung hat insbesondere die folgenden Aufgaben: 
 + 
 +(1) die Wahl des Vorstandes,​ 
 + 
 +(2) die Wahl von zwei Kassenprüfern auf die Dauer von zwei Jahren. Die Kassen- 
 +prüfer haben das Recht die Vereinskasse und die Bücher des Vereins jederzeit zu prüfen. Über die Prüfung der gesamten Buch- und Kassenführung haben sie der 
 +Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. 
 + 
 +(3) Die Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts des Vorstands, des Prüfungsberichts der Kassenprüfer und die Erteilung der Entlastung. 
 + 
 +(4) Die Beschlussfassung über Satzungsänderungen,​ über die Abwahl von Vorstandsmitgliedern und über die Auflösung des Vereins. 
 + 
 +===== §10 Beschlussfassung der Mitgliederversammlung ===== 
 + 
 +(1) Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende,​ bei Verhinderung beider, ein vom 1. Vorsitzenden bestimmter Stellvertreter. 
 + 
 +(2) Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen, es sei denn, das Gesetz oder die Satzung schreiben eine andere Stimmenmehrheit vor. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig,​ wenn sie ordnungsgemäß einberufen wurde. 
 + 
 +(3) Für Satzungsänderungen und die Abwahl von Vorstandsmitgliedern ist eine zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich. 
 + 
 +(4) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen,​ das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. 
 + 
 +===== §11 Vermögen ===== 
 + 
 +(1) Alle Beiträge, Einnahmen und Mittel des Vereins werden ausschließlich zur Erreichung des Vereinszwecks verwendet. 
 + 
 +(2) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 
 + 
 +===== §12 Vereinsauflösung ===== 
 + 
 +(1) Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der Mitgliederversammlung,​ wobei drei Viertel der abgegebenen Stimmen für die Auflösung stimmen müssen. 
 + 
 +(2) Die Mitgliederversammlung ernennt zur Abwicklung der Geschäfte drei Liquidatoren. 
 + 
 +Bei Auflösung des Vereins, bei seinem Erlöschen oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Fachhochschule Schmalkalden,​ die es ausschließlich und unmittelbar für die Förderung der Wissenschaften zu verwenden hat.
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